Teilnahmebedingungen
Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung von offenen Seminaren und lnhouse-Schulungen der Raab Coaching, im weiteren Veranstalter genannt.
Anmeldung
Anmeldungen bitten wir möglichst frühzeitig schriftlich an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis "Termin nach Vereinbarung" erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Die Veranstaltungen können nach Absprache auch an zusätzlichen Terminen in Ihrem Hause stattfinden.
Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung.
Abmeldung
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Durchführung
Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt durchgeführt. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt.
Haftung
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche der Veranstalter zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl), ausfallen, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Es werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist für Deutschland Landshut und für Österreich Linz.